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Neue Button-Pflicht im Internet – Wichtige Änderungen für Betreiber einer Webseite über welche kostenpflichtige Verträge, Abos oder Produkte vertrieben werden! Detmold, 01.08.2012

Neue Button-Pflicht für Ihren Online-Shop – Wichtige Änderungen für Betreiber einer Webseite über welche kostenpflichtige Verträge, Abos oder Produkte vertrieben werden!

Seit dem 01. August 2012 gilt für Sie als Webseitenbetreiber eine sehr wichtige Änderung was das Anbieten von kostenpflichtigen Verträgen, Abos oder den Verkauf von Produkten über Ihre Webseite betrifft. Webseitenbetreiber sind seit dem 01. August 2012 dazu verpflichtet derartige Angebote auf Ihrer Webseite gesondert zu kennzeichnen.

Die zahllosen Abo- und Vertragsfallen im Internet haben den Gesetzgeber dazu veranlasst, ein Gesetz zu Verabschieden welches Webseitenbetreiber dazu verpflichtet Ihren Kunden vor dem Absender einer Bestellung ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich um eine kostenpflichtige Bestellung handelt. Diese Kennzeichnung sollte im Optimalfall durch einen Button erfolgen, der eine der folgenden Beschriftungen aufweist.

  • „kostenpflichtig bestellen,
  • „zahlungspflichtigen Vertrag schließen oder
  • „kaufen.

Eine Kennzeichnung wie „weiter, „Bestellen, „Bestellung abschließen oder „Absenden ist seit dem 01. August 2012 nicht mehr zulässig und kann im schlimmsten Fall zu einer kostenpflichtigen Abmahnung durch einen Mitbewerber führen. Die Beschriftung des Buttons muss darüber hinaus gut lesbar sein und darf keine weiteren Zusätze enthalten.

Ebenso sind Sie als Webseitenbetreiber seit dem 01. August 2012 dazu verpflichtet dem Verbrauchen unmittelbar vor dem Absenden der Bestellung die folgenden Informationen zum bestellten Produkt zur Verfügung zu stellen.

  • eine Produktbeschreibung,
  • eine eventuelle Mindestvertragslaufzeit,
  • der Gesamtpreis sowie etwaige zusätzlich anfallende Versand- und Zusatzkosten.

Diese Informationen müssen im direkten Zusammenhand mit dem mit „kostenpflichtig bestellen, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen oder „kaufen gekennzeichneten Button stehen und sollten im Optimalfall direkt oberhalb des Buttons platziert werden.

Sollten Sie bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Änderung Hilfe benötigen, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage. Wir sind Ihnen gerne bei der Umsetzung der „Button-Pflicht auf Ihrem Internetauftritt behilflich.

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